Europawahl: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt.

Deutsche, die im Ausland leben, können bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Beeilt Euch, denn am 5. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt,

2. in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen und muss vor dem 3. September 2017 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingehen. Zuständig ist die Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland.

Antragsvordrucke sind online auf der Webseite des Bundeswahlleiters erhältlich.

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