Deutsche, die im Ausland leben, können bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
2. in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen und muss vor dem 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingehen. Zuständig ist die Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland.
Antragsvordrucke sind online auf der Webseite des Bundeswahlleiters erhältlich.